Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag.
Interessante Artikel
„Nochmal ein einziger ganz normaler Schultag wäre schön gewesen“ by admin on April 20th, 2021
Ungarn blockiert erneut EU-Sanktionen gegen Russland by admin on June 2nd, 2022
„Der Schock über den 5. Februar sitzt tief“ by admin on February 10th, 2020
Bundeswehr musste wegen Corona 49 Übungen absagen – 25 Millionen Euro eingespart by admin on September 27th, 2020
Die Reiter der Finanzapokalypse by admin on February 13th, 2022