Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag.
Interessante Artikel
Kiew meldet nächtliche Drohnenangriffe in der Region Odessa by admin on April 19th, 2023
„Lukaschenko ist ein Fall für die Irrenanstalt“ by admin on June 9th, 2021
Todesdroge breitet sich aus – „Fentanyl muss als unmittelbare Bedrohung behandelt werden“ by admin on February 10th, 2024
USA geben im Botschaftsstreit mit EU nach by admin on March 5th, 2019
Nachwuchshoffnung Kinnert schrieb offenbar in zwei Büchern ab by admin on May 28th, 2022