Ein Gericht hat entschieden: Grünen-Politikerin Renate Künast muss primitive Beleidigungen als „zulässige Meinungsäußerungen“ akzeptieren. Sie wurde damit Opfer eines Richtervorbehalts, den sie selbst ins Gesetz verhandelt hatte – um Meinungsfreiheit zu schützen.
Interessante Artikel
Beim Auftritt der Klimaaktivistin tobt der Saal by admin on March 30th, 2019
Zweite Halbzeit für die Ampel – und die FDP legt jede Zurückhaltung ab by admin on September 4th, 2023
System der Klinikfinanzierung setzt „Anreiz, fragwürdige Dinge zu tun“ by admin on June 19th, 2021
Der Staatsanwalt und sein Angeklagter by admin on September 19th, 2020
„Böses Mädchen! Ich bin stolz auf dich“ by admin on February 2nd, 2021