Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf zumindest vorübergehend wieder zurück nach Sachsen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied, dass ihre Asylanträge rechtswidrig abgelehnt worden waren. Die Familie war Anfang Juni ausgewiesen worden.
Interessante Artikel
Polizei verbietet pro-palästinensische Demonstrationen in Berlin by admin on April 14th, 2023
„An den Ort, an dem wir uns versteckten, brachten sie alle Frauen“ by admin on December 3rd, 2023
Bundeswahlleiter prüft Aiwangers Twitter-Post vom Wahlabend by admin on September 27th, 2021
Ohne Wagenknecht droht der Linkspartei der Abstieg by admin on March 13th, 2019
Verwitwet, alleinerziehend – und steuerlich bestraft by admin on April 22nd, 2019