Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger teilweise verfassungswidrig

Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Abzüge von 60 Prozent und mehr sind demnach nicht mehr erlaubt.

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