Der Mann aus Gaza, der eine 17-Jährige und einen 19-Jährigen im Zug getötet haben soll, lebt schutzberechtigt in Deutschland – trotz langen Vorstrafenregisters. Selbst wenn der Staatenlose für eine Abschiebung infrage käme, könnte er in der Praxis kaum rückgeführt werden. Woran liegt das?
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