Die Möglichkeiten des Staates, zur Strafverfolgung oder Terrorabwehr auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zuzugreifen, sind teilweise verfassungswidrig. Laut Bundesverfassungsgericht ist die Eingriffsschwelle nicht verhältnismäßig geregelt.
Interessante Artikel
Jetzt sorgen sich die USA, dass ihnen die Waffen ausgehen by admin on March 30th, 2023
Wiederholung der Berliner Wahl ist „Herkulesaufgabe“, sagt der Landeswahlleiter by admin on November 21st, 2022
Unter Hausarrest by admin on March 11th, 2020
Rainer Wendt wird doch nicht Staatssekretär in Magdeburg by admin on November 25th, 2019
Merz hält Ampel-Maßnahmen zu Migration für „kleine Retuschen“ by admin on November 2nd, 2023