Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gilt seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Das trifft aber häufig die Falschen – etwa Jugendliche selbst und Eltern. Bundesländer fordern, die Strafverschärfung rückgängig zu machen. Macht die Ampel mit?
Interessante Artikel
Grün steht von der Leyen gut - finden die Grünen by admin on December 12th, 2019
„Ich gebe Herrn Söder ja auch keine Ratschläge“ – Giffey kontert Kritik by admin on January 7th, 2023
Die Frau, die Boris Johnson zum Verhängnis werden könnte by admin on June 12th, 2022
Manfred Weber wird nicht Präsident der EU-Kommission by admin on June 29th, 2019
Erdogan droht EU mit IS-Rückkehrern by admin on November 12th, 2019