Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gilt seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Das trifft aber häufig die Falschen – etwa Jugendliche selbst und Eltern. Bundesländer fordern, die Strafverschärfung rückgängig zu machen. Macht die Ampel mit?
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