„Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar“: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ abgewiesen. Darin ging es unter anderem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Auch Schulschließungen im Frühjahr waren zulässig.
Interessante Artikel
Das Jahr, in dem Merkel ihr Vermächtnis noch retten will by admin on January 1st, 2020
Donald und Melania Trump wurden heimlich gegen Corona geimpft by admin on March 2nd, 2021
Mit neuer Spitze sackt die SPD auf nur noch elf Prozent ab by admin on December 7th, 2019
Ist die Fünf-Sterne-Bewegung schon am Ende? by admin on May 31st, 2019
Vom Kommen und Gehen – was vom Migrationsgipfel bleibt by admin on May 12th, 2023