Drei Legastheniker hatten sich dagegen gewehrt, dass in ihren Zeugnissen vermerkt wurde, ihre Rechtschreibung sei nicht bewertet worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun: Solche Bemerkungen sind grundsätzlich geboten – diskriminiert wurden die Schüler trotzdem.
Interessante Artikel
Schwere Kämpfe in der Ostukraine – Tote in Region Dnipro by admin on March 10th, 2024
Aufbegehren gegen die neue Macht der Landesfürsten by admin on October 23rd, 2020
Lindner weist Kanzler-Vorstoß für höheren Mindestlohn zurück by admin on May 15th, 2024
„Allgemeine Impfpflicht dürfte verfassungswidrig sein“ by admin on November 22nd, 2021
Nawalny-Bruder Oleg in Russland zur Fahndung ausgeschrieben by admin on February 21st, 2024