Verfassungsschutz muss Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden einschränken

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage aus dem Jahr 2013 stattgegeben – der Verfassungsschutz muss demnach seine Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden einschränken. Geklagt hatte ein Mann, der im NSU-Prozess verurteilt worden war.

Interessante Artikel

Erschütterung an der Ostflanke by admin on May 6th, 2020

Regierungsbildung in Spanien gescheitert by admin on September 18th, 2019

Die kaum beachteten Folgen der Massendesinfektion by admin on December 18th, 2022

Habeck gibt Merz und Union Schuld an Wirtschaftskrise by admin on June 2nd, 2024

„Wir sehen, dass die klare Botschaft von Präsident Trump Wirkung zeigt“ by admin on January 28th, 2019

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar