Die Betreiber von Corona-Testzentren müssen einen Medienbericht zufolge für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft zu haben. So reiche es, den Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Beleg die Zahl der Getesteten mitzuteilen.
Interessante Artikel
Republikaner schüren Angst vor Präsidentschaft der Demokraten by admin on August 25th, 2020
IS-Dschihadist aus „Beatles“-Zelle schuldig gesprochen by admin on April 15th, 2022
Vom Glück des Arbeitens in der Provinz by admin on August 12th, 2019
ÖVP und Grüne einigen sich auf Regierungsbündnis by admin on January 2nd, 2020
„Die EU-Operation Irini ist ein Rohrkrepierer“ by admin on June 16th, 2020