Die Betreiber von Corona-Testzentren müssen einen Medienbericht zufolge für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft zu haben. So reiche es, den Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Beleg die Zahl der Getesteten mitzuteilen.
Interessante Artikel
Das ungute Gefühl, dass Wahlen nicht mehr so wichtig sind by admin on October 9th, 2022
Dänemark und Schweden wollen gegen Koranverbrennungen vorgehen by admin on July 31st, 2023
„Etwas vereinbart, was nicht mal im Koalitionsvertrag steht“ by admin on November 11th, 2019
Trump will am 18. Juni offiziell Kandidatur für 2020 verkünden by admin on June 1st, 2019
Angreifer stirbt nach Schüssen vor Kathedrale in Manhattan by admin on December 14th, 2020