Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht Gera aber sieht gravierende Mängel in der Begründung, vermisst „belastbare und im Einzelnen nachprüfbare Tatsachen“. Die Behörde hat nun umfangreiche Nacharbeit zu leisten.
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