Es ist der Kern des EU-Asylkompromisses: Während Migranten auf die Bearbeitung ihres Asylantrags warten, sollen sie an den Außengrenzen in geschlossenen Einrichtungen festgehalten werden. Eine Praxis, die Italien bereits anwendet. Doch mehrere Richtersprüche stellen die Rechtmäßigkeit nun infrage.
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