Bereits 2016 hatte Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz verabschiedet, laut dem Windpark-Betreiber einen Teil ihrer Einnahmen an betroffene Bürger und Kommunen abtreten müssen. Das Bundesverfassungsgericht billigte dieses Gesetz nun – Ziel ist eine höhere Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie.
Interessante Artikel
„Wir müssen dem Europaparlament mehr Macht geben“ by admin on April 6th, 2019
„Eine klare Sprache gegenüber Donald Trump ist wichtig“ by admin on January 24th, 2020
Bald Wahlrecht ab 16 Jahren in Neuseeland? by admin on November 21st, 2022
CDU-Fraktionschef fordert Parteiausschluss von Heym – Ramelow feixt by admin on November 2nd, 2019
Im Weißen Haus sichert sich von der Leyen Bidens Unterstützung in der Belarus-Krise by admin on November 11th, 2021