Bereits 2016 hatte Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz verabschiedet, laut dem Windpark-Betreiber einen Teil ihrer Einnahmen an betroffene Bürger und Kommunen abtreten müssen. Das Bundesverfassungsgericht billigte dieses Gesetz nun – Ziel ist eine höhere Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie.
Interessante Artikel
Juncker bemängelt Deutschlands Klimapolitik by admin on April 19th, 2019
Maaßen soll für die CDU Wahlkampf in Ostdeutschland machen by admin on April 26th, 2019
Österreich fährt das Land auf Notbetrieb herunter by admin on March 15th, 2020
Stagnierende Corona-Inzidenz – Experten warnen vor Trendwende by admin on February 19th, 2021
Die Linke lässt die Schwächsten der Gesellschaft im Stich by admin on May 27th, 2022