Bereits 2016 hatte Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz verabschiedet, laut dem Windpark-Betreiber einen Teil ihrer Einnahmen an betroffene Bürger und Kommunen abtreten müssen. Das Bundesverfassungsgericht billigte dieses Gesetz nun – Ziel ist eine höhere Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie.
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