Die Rechte von Bahnreisenden werden ab 7. Juni eingeschränkt. Eine neue Verordnung sieht in bestimmten Fällen, in denen Fahrgästen bislang eine Entschädigung zustand, keine Erstattungen mehr bei Verspätungen oder Zugausfällen vor. Auch sonst ändert sich einiges. Ein Überblick.
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