Einem 21-Jährigen wird vor dem Landgericht Kassel vorgeworfen, ein 14-jähriges Mädchen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt zu haben. Der Angeklagte gibt zu, dass es einen Streit gegeben habe, während dem er das Mädchen bewusstlos gewürgt habe. Eine Tötungsabsicht bestreitet er.
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