Gutachter sieht verminderte Schuldfähigkeit bei Angeklagten

Der von der Verteidigung bestellte psychiatrische Gutachter hält die Angeklagte im Prozess um die fünffache Kindstötung in Solingen für vermindert schuldfähig. Sie leide an einer krankhaften seelischen Störung. Die Angeklagte bestreitet die Tat, ein Unbekannter habe die Kinder getötet.

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