Mord, um sich die „Freuden eines längeren Aufenthaltes in Straubing zu sichern“?

Gerüchte sagten dem Angeklagten nach, er habe sich einen „längeren Aufenthalt“ im Gefängnis sichern wollen. Dies sei unwahr, sagte seine Anwältin beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Regensburg. Der Angeklagte habe sein Opfer lediglich „ausknocken“ wollen.

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