Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Abtreibungsinformationen auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt – daraufhin legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht wies die nun ab, da der Paragraf 219a seit vergangenem Jahr nicht mehr gilt.
Interessante Artikel
„Höcke in den Knast?“ Gaucks Antwort ist eindeutig by admin on November 29th, 2023
Verbotener Islamisten-Verein unterstützte Krieg und Terroranschläge by admin on February 25th, 2021
„Morgen ist ein Schultag, sie werden mich fragen, wo ihre Freunde sind“ by admin on January 10th, 2022
Es gibt viele Gehörlose, die sich gerne politisch engagieren würden“ by admin on September 18th, 2020
1,1 Millionen Euro Schaden – Frau soll mindestens elf Testzentren erfunden haben by admin on January 18th, 2022