Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Abtreibungsinformationen auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt – daraufhin legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht wies die nun ab, da der Paragraf 219a seit vergangenem Jahr nicht mehr gilt.
Interessante Artikel
Frankreich schränkt Rauchen ein – Zigarettenschachtel kostet bald 13 Euro by admin on November 29th, 2023
Mann gerät mit Bein in Mähdrescher und stirbt by admin on June 16th, 2021
GroKo wird halten, „weil die Parteien Angst vor Neuwahlen haben“ by admin on November 7th, 2019
SPD-Chef Klingbeil und die „größte innenpolitische Krise“ by admin on December 7th, 2023
Rund ein Drittel der Deutschen sorgt weniger fürs Alter vor by admin on October 4th, 2023