Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Abtreibungsinformationen auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt – daraufhin legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht wies die nun ab, da der Paragraf 219a seit vergangenem Jahr nicht mehr gilt.
Interessante Artikel
Der Clan-Kampf um die deutschen Erfolgsrapper by admin on February 2nd, 2020
„Rechtsradikale Konnotation“ – Partyhit „L‘Amour Toujours“ auf Oktoberfest verboten by admin on May 28th, 2024
Bei diesem neuen Testverfahren wird gegurgelt by admin on February 19th, 2021
Lehrerin zeigt Schülern Disney-Film – Behörden in Florida ermitteln by admin on May 15th, 2023
Beim Kellerausräumen Abschussrohr für Panzerabwehrrakete gefunden by admin on July 17th, 2020