Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Abtreibungsinformationen auf ihrer Website zu einer Geldstrafe verurteilt – daraufhin legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Gericht wies die nun ab, da der Paragraf 219a seit vergangenem Jahr nicht mehr gilt.
Interessante Artikel
Spezialkräfte befreien Frau aus Auto in Nordrhein-Westfalen by admin on October 13th, 2019
Salman Rushdie leidet seit Angriff unter „beängstigenden“ Alpträumen by admin on February 7th, 2023
Zwölf verletzte Soldaten bei Panzerunfall in Thüringen by admin on November 29th, 2023
Zwei weitere Jugendliche in Wuppertal verurteilt by admin on January 24th, 2019
Zug fährt bei Köln in Gruppe von Arbeitern – Zwei Tote by admin on May 5th, 2023