Verbraucher erhalten grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, wenn unzulässige Abschalteinrichtungen wie etwa ein sogenanntes Thermofenster verbaut wurde. Doch diese Thermofenster wurden vom Kraftfahrtbundesamt für den Einbau zugelassen, sagt Prof. Ferdinand Dudenhöffer, Experte für Automobilwirtschaft.
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