Der Bundesgerichtshof hat die Position der VW-Kunden in den Klageverfahren im Dieselskandal gestärkt. Er erklärte in einem Hinweisbeschluss, dass nach seiner „vorläufigen Rechtsauffassung“ von einem „Sachmangel auszugehen sein dürfte“.
Interessante Artikel
Mainz führt riesige Tempo-30-Zone ein by admin on July 2nd, 2020
Unfallfahrer von Moers wegen Mordes verurteilt by admin on February 18th, 2020
De Maizière bereut seine Entscheidung von 2015 nicht by admin on July 17th, 2020
„Könnte sich um eine Deeskalationsmaßnahme handeln“ by admin on January 8th, 2020
Diese Legenden hätte ich mir gewünscht by admin on January 8th, 2020