Für das Bundesverfassungsgericht war die „Bundesnotbremse“ verfassungsgemäß. Beschwerden wurden zurückgewiesen. Volker Boehme-Neßler, Staats- und Verfassungsrechtler an der Uni Oldenburg, ist „schockiert über dieses Urteil“ und ordnet die Entscheidung ein. (Video 5,46 Min.)
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