Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht gab einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde statt.
Interessante Artikel
Auf der Isar ist Schluss mit unkontrollierten Schlauchboot-Partys by admin on April 17th, 2019
„Man kann höchstens von einer Zeitlupenwende sprechen“ by admin on March 2nd, 2023
„Schleierfahndungen“ an Grenzen werden bundesweit verstärkt by admin on September 30th, 2019
Hundstage und Tropennächte by admin on August 8th, 2020
Robert Habeck verteidigt Ergebnisse des Koalitionsausschusses by admin on March 30th, 2023