Die Klagen gegen den umstrittenen bayerischen Kreuzerlass wies das Bundesverwaltungsgericht jetzt ab. Der Freistaat Bayern muss Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude hängen, nicht abnehmen. Die Hintergründe des Urteils erklärt WELT-TV-Reporter Lutz Stordel.
Interessante Artikel
So verhält es sich mit dem Kirchenasyl in Deutschland by admin on July 14th, 2020
Markus Gisdol lobt Youngster Jan Thielmann by admin on January 21st, 2021
„Müsste sonst fünf bis zehn Monate warten“ by admin on April 18th, 2021
Direktor appelliert an Eltern – Kinder sollten nicht allein zur Schule gehen by admin on February 6th, 2024
Drei Tote und zwölf Verletzte bei Brand in Pflegeheim by admin on January 18th, 2023