Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Kreuzerlass ab

Die Klagen gegen den umstrittenen bayerischen Kreuzerlass wies das Bundesverwaltungsgericht jetzt ab. Der Freistaat Bayern muss Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude hängen, nicht abnehmen. Die Hintergründe des Urteils erklärt WELT-TV-Reporter Lutz Stordel.

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