Der Gesetzgeber muss „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. So lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts; ein Urteil, das sowohl vom Deutschen Ethikrat als auch den Patientenvertretern befürwortet wird.
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