Die Gasumlage sei vergleichbar mit dem Kohlepfennig, den das Verfassungsgericht gekippt habe, erklärt WELT Wirtschaftskorrespondent Philipp Vetter. Es handele sich um eine Sonderabgabe, die nur nach sehr strengen Kriterien möglich sei. Dennoch werde die Gasumlage im Oktober mit Sicherheit kommen.
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