„Als politischer Beamter könnte er jederzeit ohne Gründe in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden“, erklärt Jurist Prof. Gregor Thüsing zum arbeitsrechtlichen Hintergrund in der Graichen-Affäre. Ohne Disziplinarverfahren sei eine Entlassung durch Habeck aber nicht verpflichtend.
Interessante Artikel
Selenskyj dankt Sunak für „Führung“ bei Kampfjet-Koalition by admin on May 21st, 2023
Das ist ihr Kostüm zur großen Halloween-Party by admin on November 1st, 2019
Verbraucherschützer - Auch Empfänger sollen Ansprüche geltend machen können by admin on July 31st, 2019
"Ganzkörperkrampf" – Kuntz bangt um mehrere Spieler by admin on June 3rd, 2021
Czaja – Streit wird in die CDU „hineininterpretiert“ by admin on July 1st, 2023