„Als politischer Beamter könnte er jederzeit ohne Gründe in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden“, erklärt Jurist Prof. Gregor Thüsing zum arbeitsrechtlichen Hintergrund in der Graichen-Affäre. Ohne Disziplinarverfahren sei eine Entlassung durch Habeck aber nicht verpflichtend.
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