Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragten der Regierung, Daniela Ludwig, künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Unterhalb von sechs Gramm würde die Justiz dann keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten.
Interessante Artikel
Repräsentantenhaus will Trumps militärische Vollmachten beschneiden by admin on January 10th, 2020
„Das Geschehen breitet sich in Deutschland aus“ by admin on March 5th, 2020
Vom Eliteschüler zum liberalen Leader by admin on December 11th, 2019
„Wir müssen hier weg, weil der Krieg auch nach Odessa kommen kann“ by admin on March 22nd, 2022
US-Analyst Julius van de Laar über die Strategie Joe Bidens by admin on January 23rd, 2021