Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragten der Regierung, Daniela Ludwig, künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Unterhalb von sechs Gramm würde die Justiz dann keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten.
Interessante Artikel
Das sollten Sie jetzt bei der Reiseplanung berücksichtigen by admin on March 9th, 2020
Biden verspricht Licht am Ende des Tunnels by admin on April 29th, 2021
Clippers verlieren dramatisch gegen Warriors by admin on January 10th, 2021
Prinz Harry soll ohne Meghan in London gelandet sein by admin on April 12th, 2021
„Die Neuinfektionen sind nicht der relevante Parameter“ by admin on January 16th, 2022