Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragten der Regierung, Daniela Ludwig, künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Unterhalb von sechs Gramm würde die Justiz dann keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten.
Interessante Artikel
„Weltmeister Peter Wright wird gegen einen Deutschen ausscheiden“ by admin on December 18th, 2020
Alkohol, Parties, Fieber-Ambulanzen – Das sind die neuen Corona-Beschlüsse by admin on September 30th, 2020
„Wir merken in der jetzigen Weltlage: Wir brauchen auch China“ by admin on October 27th, 2022
„Kotzt mich brutal an“ – Kimmichs Frust nach dem Aus im DFB-Pokal by admin on April 6th, 2023
Platooning wird nicht nur den Güterverkehr verändern by admin on May 11th, 2019