Der Besitz kleinerer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf sollte nach Meinung der Drogenbeauftragten der Regierung, Daniela Ludwig, künftig nur als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat verfolgt werden. Unterhalb von sechs Gramm würde die Justiz dann keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr einleiten.
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