„Man kann nicht jemandem ein Recht nehmen, nur weil er eine Meinung vertritt, die wir nicht mögen“

Altkanzler Gerhard Schröder ist mit seiner Klage für ein Büro im Bundestag gescheitert. Der Haushaltsausschuss hatte ihm zuvor einen Teil seiner Sonderrechte entzogen. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler meint: „Diese Ungleichbehandlung ist rechtlich schwierig.“

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