Bis 2030 sollte Berlin klimaneutral sein. Das war das Ziel des Berliner Volksentscheides. Doch der ist gescheitert. „Das Grundgesetz sieht die direkte Demokratie als Ausnahme und das hat Gründe“, so Prof. Volker Boehme-Neßler, Verfassungs- und Staatsrechtler.
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