Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung darf in seiner derzeitigen Form nicht mehr betrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. So begründen die Richter die Entscheidung.
Interessante Artikel
Diego Simeone gibt Einblicke in die Kabine by admin on June 30th, 2020
Feuerwehren am Ende ihrer Kräfte – Internationale Hilfe unterwegs by admin on August 8th, 2021
Mario Götze hat einen neuen Klub gefunden by admin on October 7th, 2020
„Der Bundeskanzler blockiert das alles und das stößt auf große Enttäuschung unsererseits“ by admin on April 19th, 2022
„Man kann sich auch in seinem Vermögen irren“ by admin on September 26th, 2020