Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Er ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vermieter dürfen das Geld für die dadurch gesenkten Mieten nun nachträglich einfordern. Doch das macht nicht jeder.
Interessante Artikel
Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ soll Entlassungswellen verhindern by admin on August 14th, 2019
Palmöl-Exportstopp lässt Preise für Speiseöl weiter steigen by admin on April 26th, 2022
„Das Profil von Tom Tailor ist ausgefranst“ by admin on February 15th, 2019
Der CO2-Pranger wirkt – nur ein Autokonzern wird noch bestraft by admin on October 7th, 2021
Nach Testflug mit Explosion – SpaceX befördert Satelliten ins All by admin on December 14th, 2020