Hotels dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite oder am Telefon günstiger anbieten als auf Buchungsportalen wie Booking.com. Das entschied nun der BGH und erklärte damit eine Klausel des großen Portals für unzulässig.
Interessante Artikel
Die „Akademik Tscherski“ ist bereit – Nord Stream 2 wird gebaut by admin on December 5th, 2020
„Ich liebe meinen Sohn zu sehr, um ihn in diese Knochenmühle zu zwingen“ by admin on February 19th, 2022
So will Olaf Scholz Bilanzfälschungen wie bei Wirecard verhindern by admin on July 5th, 2020
Zentralbank macht Brexit für schlechte Wirtschaftslage verantwortlich by admin on November 18th, 2022
60-Euro-Überwachungskamera – Die interessanteste Funktion hat einen zentralen Fehler by admin on March 19th, 2024