Hotels dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite oder am Telefon günstiger anbieten als auf Buchungsportalen wie Booking.com. Das entschied nun der BGH und erklärte damit eine Klausel des großen Portals für unzulässig.
Interessante Artikel
FRS übernimmt Elbfähre in Glückstadt by admin on October 22nd, 2020
Deutsche Bank und Commerzbank werden Sondierung aufnehmen by admin on March 17th, 2019
Der Staat braucht ein Druckmittel – auch gegen die Schwachen by admin on November 6th, 2019
Jedes zehnte Schuhgeschäft muss schließen by admin on March 7th, 2023
„Es war nie ein Kampf der Geschlechter“ by admin on March 22nd, 2024