Hotels dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite oder am Telefon günstiger anbieten als auf Buchungsportalen wie Booking.com. Das entschied nun der BGH und erklärte damit eine Klausel des großen Portals für unzulässig.
Interessante Artikel
Die wahre Dimension des Rheinmetall-Munitions-Milliardenauftrags by admin on June 21st, 2024
Hotspotregelung, Packstation, Reifen – das ändert sich im April by admin on April 1st, 2022
Bahn-Vorstand hält Pünktlichkeit wie in Japan für unerreichbar by admin on June 29th, 2023
Brüssels Billionen-Plan baut auf Phantom-Steuern by admin on May 28th, 2020
Die Deutschen wollen Ökostrom, doch keiner möchte Windräder by admin on July 26th, 2019