BGH erklärt „enge“ Bestpreisklausel von Booking.com für unzulässig

Hotels dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite oder am Telefon günstiger anbieten als auf Buchungsportalen wie Booking.com. Das entschied nun der BGH und erklärte damit eine Klausel des großen Portals für unzulässig.

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