Cum-Ex-Geschäfte waren kriminell – und sind keineswegs verjährt

Bei den umstrittenen Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag handelt es sich um strafbare Steuerhinterziehung. So hat es nun der BGH entschieden. Allerdings müssen sich die Ermittler trotz verlängerter Verjährungsfrist sputen – und Hunderte Anleger zittern.

Interessante Artikel

Steuerzahler sollen doch wieder eine Bank retten by admin on January 29th, 2019

Der trügerische Erfolg der E-Mobilität by admin on January 7th, 2023

Vier Minuten lang fliegt das Flugtaxi über Stuttgart by admin on September 15th, 2019

Darum verfallen ausgerechnet die Russen nicht in Corona-Panik by admin on March 4th, 2020

„Ich spüre hier nirgends Häme über Boeing“ by admin on April 11th, 2024

Dieser Beitrag wurde unter Wirtschaft ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar