Cum-Ex-Geschäfte waren kriminell – und sind keineswegs verjährt

Bei den umstrittenen Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag handelt es sich um strafbare Steuerhinterziehung. So hat es nun der BGH entschieden. Allerdings müssen sich die Ermittler trotz verlängerter Verjährungsfrist sputen – und Hunderte Anleger zittern.

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