Der Staat braucht ein Druckmittel – auch gegen die Schwachen

Laut Verfassungsgericht müssen Hartz-IV-Empfänger nicht mehr mit allzu harten Sanktionen rechnen. Dennoch können 30 Prozent des Regelbedarfs gestrichen werden. Das ist wichtig: Denn der Staat muss ein gewisses Maß an Anstrengung einfordern können.

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