Der Streik der GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstagabend einen Antrag der DB auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Die Gewerkschaft habe keine wesentlichen Formfehler begangen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt.
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