Scholz’ „Kraftreserve“ könnte verfassungswidrig sein

In dieser Woche soll der Bundestag zum zweiten Mal die Schuldenbremse aussetzen und den 62,5 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt genehmigen. Der Bundesrechnungshof hält dies weder für notwendig noch verfassungsrechtlich geboten.

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