Wenn der Arbeitgeber nicht darauf hinweist, dass Urlaubstage aus dem Vorjahr noch genommen werden müssen, verfällt der Anspruch darauf nicht. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof. Es ging um drei Fälle aus Deutschland.
Interessante Artikel
Leicas zweites Leben by admin on February 21st, 2024
„Wir haben stark von der Zinswende profitiert“ by admin on February 10th, 2024
Cum-Ex-Chefermittlerin wirft hin – Steuerdiebstähle seien „längst nicht gestoppt“ by admin on April 23rd, 2024
Mit diesem Preismodell will TUI den Deutschen die Buchungsangst nehmen by admin on January 11th, 2021
Altman wird wieder Chef des ChatGPT-Entwicklers OpenAI by admin on November 22nd, 2023